ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Allgemeines
Alle Geschäfte mit Cronos werden soweit nicht im Einzelfall Abweichungen, die der Auftraggeber darzulegen hat, ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind ausschließlich,
zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Die Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen
Geschäfts als vom Auftraggeber angenommen, auch wenn bei der Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen oder abweichenden Bestimmungen des Auftrages,
insbesondere Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen, insbesondere mündliche
Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch Cronos, ohne eine solche schriftliche Bestätigung
sind Abweichungen nicht gültig - E-Mails gelten als schriftlich. Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden,
so berührt diese nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die
sich am Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden.
II. Vertragsabschluß
Angebote von Cronos sind, sofern sie von Cronos nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, unverbindlich und freibleibend.
III. Zahlung
Rechnungen sind je nach Absprache entweder bar oder per Überweisung zu begleichen. Sofern auf der Rechnung nicht anders vermerkt, beträgt das Zahlungsziel
30 Tage. Skonti sind nicht vorgesehen. Bei Zahlungsverzug sind vom Auftraggeber 12% Verzzugszinsen per anno zu bezahlen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, Cronos sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.
IV. Übergabe des Endprodukts
Die Übergabe des Endprodukts erfolgt entweder unter Übernahme eines analogen oder digitalen Speichermediums durch den Auftraggeber oder das Kopieren der
entsprechenden Dateien auf einen, vom Auftraggeber anzumietenden Speicherplatz eines Internetproviders.
V. Werknutzungsbewilligung
Der Auftragnehmer als Urheber der für den Auftraggeber geschaffenen Werke räumt dem Auftraggeber eine Werknutzungsbewilligung (§ 24 Abs 1 Satz 1 UrhG)
des Inhaltes ein, die Internet-Seiten zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Eine Weiterübertragung der vom Auftragnehmer eingeräumten Recht ist nur im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zulässig.
Im übrigen verbleiben alle Urheberrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen Werken beim Auftragnehmer; die allfällige Einräumung/Übertragung weiterer
Rechte gegen Entgelt bleibt einer einzelvertraglichen Regelung vorbehalten.
Kürzungen, Zusätze und andere Änderungen an Werken von Cronos dürfen nur in den engen Grenzen des §21, Abs 1 UrhG vorgenommen werden.
Urhebersrechtsgesetz, § 21 Werkschutz
(1) Wird ein Werk auf eine Art, die es der Öffentlichkeit zugänglich macht, benutzt oder zum Zweck der Verbreitung vervielfältigt, so dürfen auch von dem zu
einer solchen Werknutzung Berechtigten an dem Werke selbst, an dessen Titel oder an der Urheberbezeichnung keine Kürzungen, Zusätze oder andere Änderungen
vorgenommen werden, soweit nicht der Urheber einwilligt oder das Gesetz die Änderung zuläßt. Zulässig sind insbesondere Änderungen, die der Urheber
dem zur Benutzung des Werkes Berechtigten nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen nicht untersagen kann, namentlich Änderungen,
die durch die Art oder den Zweck der erlaubten Werknutzung gefordert werden.
(2) Für Urstücke von Werken der bildenden Künste gelten die Vorschriften des Absatzes 1 auch dann, wenn die Urstücke nicht auf eine Art benutzt werden, die
das Werk der Öffentlichkeit zugänglich macht.
(3) Die Erteilung der Einwilligung zu nicht näher bezeichneten Änderungen hindert den Urheber nicht, sich Entstellungen, Verstümmelungen und anderen Änderungen
des Werkes zu widersetzen, die seine geistigen Interessen am Werke schwer beeinträchtigen.
Der Erwerb der erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte an vom Auftraggeber allenfalls dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien (zum
Beispiel Texte oder Photos) obliegt dem Auftraggeber. Für den Fall, daß durch die auftragsgemäße Verarbeitung geschützten Materials dennoch Rechte Dritter
verletzt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten.
VI. Fremdleistungen
Cronos wird bei der Erstellung mehrerer Konzepte darauf hinweisen, daß eines oder mehrere davon zur Ausarbeitung der Verwendung von Fremdprodukten bedürfen.
Sollte sich der Auftraggeber zur Auswahl eines solchen Konzeptes entschließen, verpflichtet er sich damit, alle zusätzlichen Kosten, welche durch die
Verwendung des Fremdproduktes entstehen, Cronos zu ersetzen. Unter solchen Fremdkosten sind auch allfällige Kosten einer dadurch notwendigen zusätzlichen
Installation der Fremdprodukte zu verstehen.
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www.cronos.atCronos Film GmbH A-1040 Wien, Schwindgasse 11/2 http://www.cronos.at
Tel: +43-1-961 05 22 Fax: +43-1-961 05 Mobil: 0699 100 73 483 e-mail: contact@cronos.at
Bankverbindung: Bank Austria Konto: 418 200 002 BLZ: 20151 UID: ATU 47350806
VII. Richtlininen für I-Access
A) Rechtsvorschriften
1. Der Kunde verpflichtet sich, die österreichischen Gesetze auch im internationalen Datenverkehr über Cronos einzuhalten und bemerkte Gesetzesverstöße an
Cronos zu melden.
2. Der Kunde verpflichtet sich weiters, bei Verstößen gegen österreichische oder internationale Gesetze (wie insbesondere dem Telekommunikationsgesetz, dem
Mediengesetz, dem Verbotsgesetz, dem Pornographiegesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Strafgesetzbuch), Cronos von jedem Nachteil freizuhalten, der durch
vom Kunden übermittelnden, verbreitenden oder ausgestellten Daten und Nachrichten entsteht, und Cronos schad- und klaglos zu halten.
3. Der Kunde ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluß ausgehen und wird Cronos für sämtliche entstehenden
Schäden schad- und klaglos halten. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und
die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erfaßt.
B) Vertragsbeginn und Vertragsdauer (Für Webhosting)
1. Der Vertrag beginnt mit Abschluss desselben endet mit dessen Kündigung. Die Mindestvertragsdauer beträgt 3 Monate. Eine Nichteinzahlung des Entgeltes
wird als Kündigung des Vertrages gewertet.
2. Die Kündigungsfrist für Webhosting beträgt 1 Monat. Eine Kündigung ist jederzeit möglich.
C) Entgeltentrichtung
1. Webhosting Accounts werden von uns nach Einlangen des Entgeltes auf unserem Konto freigeschaltet. Das Entgelt ist jeweils für 1 Jahr im Voraus zu entrichten
und muß jeweils bis zum 2. Monat eines laufenden Rechnungsjahres auf unserem Konto eingetroffen sein.
2. Bei vorzeitiger Kündigung werden alle zur Gänze nicht konsumierten Monate refundiert. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
3. Wenn das vereinbarte Entgelt nicht rechtzeitig auf dem in der Rechnung angegebenen Konto einlangt, kann Cronos den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung
ohne vorherige Ankündigung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluß auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume.
4. Bei gelieferten Leistungen ist das Zahlungsziel 30 Tage. Alle gelieferten Objekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Cronos.
5. Bei Zahlungsverzug ist Cronos berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten sowie die bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
D) Haftungsausschluß
1. Cronos haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten
Ersparnissen, entgangenem Gewinn, verlorengegangene Daten, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall der Cronos Server ausgeschlossen.
2. Cronos haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit usw. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über Cronos erreichbar sind.
3. Cronos übernimmt keine Gewähr, daß die angebotenen Dienste immer zugänglich sind und daß auf den Rechnern von Cronos gespeicherte Daten immer erhalten
bleiben.
4. Cronos behält sich das Recht vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn dies Rechtsvorschriften erfordern.
5. Cronos haftet für von Mitarbeitern, Gehilfen oder Beauftragten verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt insbesondere für Support
von Kunden. Cronos übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche
Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen.
6. Eine Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen.
E) Datenschutz
1. Cronos ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche anderen Logfiles neben der Auswertung für Verrechnungszwecke,
zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten, zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel
verwendet werden.
2. Cronos ist berechtigt, Stammdaten der Kunden und Teilnehmer, wie Titel, Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Branche, E-Mail Adresse,
Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung zu speichern. Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und
ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben. Entsprechend der in dem § 96 Telekommunikationsgesetz (TKG) normierten Verpflichtung
erstellt Cronos ein auf Web basierendes Teilnehmerverzeichnis, in dem der Kunde Vor- und Familienname, Titel, Berufsbezeichnung, Adresse, E-Mail-Adresse und
weitere Daten eintragen kann. Auf Wunsch des Kunden kann diese Eintragung unterbleiben. Soweit für die Abrechnung unbedingt erforderlich, können Inhaltsdaten
gespeichert werden. Über das technisch notwendige Mindestmaß werden Inhaltsdaten jedoch nicht gespeichert und keinesfalls ausgewertet. Cronos ist berechtigt,
Access-Statistiken zu führen.
3. Cronos ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. Cronos haftet jedoch nicht, wenn sich Dritte auf
rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder
Dritter gegenüber Cronos aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
F) Software
1. Für Software, die als "Freeware", "Public Domain", "Demo" oder als "Shareware" klassifiziert ist, übernimmt Cronos keine wie immer geartete Gewähr. Die vom
jeweiligen Programmautor für diese Software angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.
2. Cronos übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Software jederzeit und fehlerfrei funktioniert und mit anderen Programmen oder Hardwarezusammensetzungen
zusammenarbeitet.
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www.cronos.atCronos Film GmbH A-1040 Wien, Schwindgasse 11/2 http://www.cronos.at
Tel: +43-1-961 05 22 Fax: +43-1-961 05 Mobil: 0699 100 73 483 e-mail: contact@cronos.at
Bankverbindung: Bank Austria Konto: 418 200 002 BLZ: 20151 UID: ATU 47350806
G) Rücktritt
1. Cronos ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) der Nutzer einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Nutzer Dienste übermäßig in
Anspruch nimmt;
b) über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden
Vermögens abgewiesen wird;
c) der Nutzer wiederholt gegen die "Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben und
Spamming (aggressives Direct-Mailing), die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer
Teilnehmer.
2. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Cronos sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen
und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für alle von Cronos erbrachten Vorbereitungshandlungen.
H) Nettiquette
1. Der Kunde verpflichtet sich, die international üblichen Verhaltensregeln einzuhalten: "Ärgere andere Netzteilnehmer nicht übermäßig und ärgere dich über andere
Netzteilnehmer nicht übermäßig". Sollten aus dem Internet diesbezüglich Beschwerden über den Vertragspartner an Cronos herangetragen werden, so ist
Cronos im Wiederholungsfall berechtigt, das Vertragsverhältnis aufzulösen.
2. Bei Zuwiderhandeln kann Cronos den Zugang des Kunden ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Information des Kunden sperren.
I) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und der Entgelte werden dem Kunden schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert,
wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) widerspricht. Der Widerspruch gilt als
Kündigung.
J) Sonstige Bestimmungen
1. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
2. Digitale Unterschriften von Cronos werden als rechtsgültig anerkannt.
3. Cronos ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
4. Der Kunde wird Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, die er Cronos angegeben hat, sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung) oder seiner
Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer Cronos sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung anzeigen. Gibt der Kunde solche Änderungen
nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen von Cronos, insbesondere
Rechnungen, Mahnungen oder Kündigungen nicht zu, so gelten diese Erklärungen von Cronos trotzdem als zugegangen.
5. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem
Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
6. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Zugang zu Cronos und die damit verbundenen Dienstleistungen nicht an Dritte weiterzugeben und sein Paßwort geheim zu
halten. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.
Vergessene Paßworte werden von Cronos auf Verlangen unentgeltlich durch neue ersetzt. Jeder Verdacht einer unerlaubten Benutzung seines Zuganges durch
Dritte muß Cronos sofort gemeldet werden.
7. Für die Kommunikation Kunden / Cronos ist, soweit möglich, E-Mail zu verwenden.
8. Cronos behält sich das Recht auf Preisänderungen vor. Die Preise für die Leistungen von Cronos sind aus der jeweils gültigen Preistabelle ersichtlich.
9. Die von Cronos angegebenen Preise enthalten nicht die Leitungsgebühren bis zum von Cronos angegebenen Zugangspunkt.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichische Recht. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittbelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Wien als
Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort ist ebenfalls Wien.
Zu Ihrer Information erlaube ich Ihnen mitzuteilen, daß Cronos nicht für leichte Fahrlässigkeit haftet und keinesfalls für Folge- oder Drittschäden.
Für den Fall, daß der Auftragnehmer wegen Haftung für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Inhalte in Anspruch genommen wird, verpflicht sich der
Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten.